Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzgerichts bringt mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer, Unternehmer und Selbständige. Demnach können Tagesgelder auch bei eintägigen beruflichen Reisen ohne Übernachtung steuerlich berücksichtigt werden.
Voraussetzung ist, dass die Dienstreise beruflich veranlasst ist, länger als drei Stunden dauert und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Urteil bestätigt damit die bisherige Verwaltungspraxis und schafft zusätzliche Sicherheit bei der steuerlichen Geltendmachung von Reisekosten.
Gerade Unternehmen mit Außendienstmitarbeitern sowie Selbständige sollten ihre Reisekostenabrechnungen regelmäßig überprüfen. Eine korrekte steuerliche Behandlung kann die Steuerbelastung reduzieren und spätere Rückfragen des Finanzamts vermeiden.
Die BORG Servicegruppe GmbH & Co KG in Nenzing unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in Vorarlberg bei Fragen zu Werbungskosten, Betriebsausgaben, Reisekosten und steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten.
Sie haben Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Dienstreisen oder Tagesgeldern? Wir beraten Sie gerne persönlich.


