1. April 2026

Steuernews April 2026

Steuerberater & Unternehmensberater in Vorarlberg – BORG Finanzservice

Als Steuerberater und Unternehmensberater in Vorarlberg informiert BORG Finanzservice Unternehmen und Privatpersonen aus Bludenz, Feldkirch und ganz Vorarlberg regelmäßig über wichtige Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Die aktuelle Ausgabe der Klienten-Information April 2026 enthält mehrere relevante Neuerungen und Gerichtsentscheidungen, die für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger von Bedeutung sind.


Nachhaltigkeitsberichtsgesetz bringt Änderungen in Rechnungslegung und Offenlegung

Mit Februar 2026 ist das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) in Kraft getreten. Es setzt europäische Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung um und führt zu Änderungen bei Rechnungslegung und Offenlegungspflichten.

Wichtige Punkte:

  • Neue Anforderungen bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen
  • Anpassungen bei Strafbestimmungen für Offenlegungsverstöße
  • Einführung neuer Angaben zur Unternehmensgröße und Berichtspflichten
  • Umstellung bei der Behandlung von Finanzierungskosten durch Anwendung der Effektivzinsmethode

Die verschärften Sanktionen bei Offenlegungsverstößen können – je nach Unternehmensgröße – deutlich höhere Strafbeträge zur Folge haben.


Umsatzsteuersenkung auf bestimmte Nahrungsmittel geplant

Ab 1. Juli 2026 soll der Umsatzsteuersatz für ausgewählte Lebensmittel auf 4,9 % reduziert werden. Ziel ist eine finanzielle Entlastung bei alltäglichen Einkäufen.

Begünstigt sind unter anderem:

  • Milch und Milchprodukte
  • Eier
  • Obst und Gemüse
  • Reis, Mehl und Teigwaren
  • Brot und Gebäck
  • Speisesalz

Wichtig: Die Steuerreduktion gilt nur für den Einkauf im Handel oder beim Erzeuger, nicht für Restaurantleistungen.


Arbeiten in der Teilpension

Seit 1. Jänner 2026 ermöglicht die Teilpension einen flexibleren Übergang vom Erwerbsleben in die Pension. Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension beziehen.

Mögliche Modelle:

  • 25 % Teilpension bei 25–40 % Arbeitszeitreduktion
  • 50 % Teilpension bei 40–60 % Arbeitszeitreduktion
  • 75 % Teilpension bei 60–75 % Arbeitszeitreduktion

Ein Vorteil: Trotz reduzierter Arbeitszeit wird weiterhin in die Pensionsversicherung eingezahlt, wodurch sich die spätere Pension erhöhen kann.


Depotübertragungen können steuerliche Folgen haben

Bei der Übertragung von Wertpapieren zwischen Depots kann es steuerlich zu einer sogenannten fiktiven Veräußerung kommen. Dadurch können Kursgewinne steuerpflichtig werden, obwohl kein tatsächlicher Verkauf erfolgt ist.

Eine steuerfreie Depotübertragung ist nur möglich, wenn:

  • das Depot weiterhin dem gleichen Steuerpflichtigen gehört
  • die steuerliche Erfassung der Kapitalerträge sichergestellt ist
  • bestimmte Daten fristgerecht an das Finanzamt gemeldet werden

Fehlen diese Voraussetzungen, kann automatisch Kapitalertragsteuer anfallen.


Doppelte Haushaltsführung und Familienwohnsitz

Ein aktuelles Gerichtsurteil beschäftigt sich mit der steuerlichen Anerkennung der doppelten Haushaltsführung. Grundsätzlich können Kosten für eine zweite Wohnung am Arbeitsort steuerlich berücksichtigt werden, wenn eine Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar ist.

Wichtig ist jedoch:

  • Ein eigener Hausstand am Familienwohnsitz muss nach bestimmten Kriterien vorliegen
  • Nur dann können auch Familienheimfahrten oder Pendlerpauschale steuerlich geltend gemacht werden

Ihr Steuerberater in Vorarlberg – BORG Finanzservice

BORG Finanzservice ist Ihr Ansprechpartner für Steuerberatung und Unternehmensberatung in Vorarlberg, Bludenz und Feldkirch. Wir unterstützen Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen bei steuerlichen Fragen, wirtschaftlichen Entscheidungen und strategischer Planung.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen
  • Unternehmensberatung und betriebswirtschaftliche Planung
  • Buchhaltung, Jahresabschluss und Lohnverrechnung
  • Steueroptimierung und Vermögensplanung
  • Beratung bei Unternehmensgründung und Nachfolge

Mit unserer Erfahrung begleiten wir Sie zuverlässig durch die ständig wechselnden Anforderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

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