1. September 2026

Steuer-News September 2026: Wichtige Fristen und aktuelle Änderungen

Steuernews für Grenzgänger aus Vorarlberg mit Arbeitsort Schweiz oder Liechtenstein

Für österreichische Unternehmer und Kapitalgesellschaften stehen im September 2026 wichtige steuerliche Fristen an. Besonders relevant ist dabei der 30. September 2026.

Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten

Bis 30. September 2026 können österreichische Unternehmen die im Jahr 2025 in anderen EU-Mitgliedstaaten angefallene Vorsteuer zurückfordern.

Der Antrag muss vollständig und elektronisch über FinanzOnline eingebracht werden. Da es sich um eine Fallfrist handelt, können verspätete oder nicht vollständig eingereichte Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.

Herabsetzung der Steuervorauszahlungen

Ebenfalls bis 30. September 2026 können Unternehmer eine Herabsetzung ihrer Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für 2026 beantragen.

Voraussetzung dafür sind eine schlüssige Begründung und eine realistische Prognoserechnung über das voraussichtliche Einkommen beziehungsweise Ergebnis des Jahres 2026.

Ab 1. Oktober 2026 beginnen außerdem die Anspruchszinsen für noch nicht veranlagte Einkommensteuer- und Körperschaftsteueransprüche des Jahres 2025 zu laufen.

Jahresabschluss: Offenlegungsfrist endet am 30. September 2026

Für viele österreichische Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 endet am 30. September 2026 die Frist zur Offenlegung des Jahresabschlusses.

Seit 2026 gelten teilweise neue Anforderungen und technische Einreichungswege. Eine verspätete Offenlegung kann zu Zwangsstrafen für die Gesellschaft sowie deren Geschäftsführer oder Vorstände führen.

Firmen-PKW: Sachbezug bei zwei Fahrzeugen

Auch bei der privaten Nutzung mehrerer Firmenfahrzeuge gibt es eine wichtige Klarstellung des Verwaltungsgerichtshofs.

Werden einem Dienstnehmer oder einem wesentlich beteiligten Gesellschafter zwei Firmen-PKW exklusiv auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, ist grundsätzlich für jedes Fahrzeug ein eigener Sachbezug anzusetzen. Daran ändert auch die Verwendung eines Wechselkennzeichens nichts.

Neues zur Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen

Aktuelle Entwicklungen gibt es außerdem bei der Grunderwerbsteuer. Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und einer darauf folgenden Information des Finanzministeriums können bestimmte Umstrukturierungen von grundstücksbesitzenden Kapitalgesellschaften von der Grunderwerbsteuer ausgenommen sein.

Ob die Voraussetzungen dafür tatsächlich erfüllt sind, muss jedoch im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.

Rechtzeitig handeln und Fristen beachten

Gerade der 30. September 2026 ist für viele Unternehmen ein wichtiger steuerlicher Stichtag. Unternehmen sollten daher rechtzeitig prüfen, ob Vorsteuerrückerstattungen zu beantragen, Steuervorauszahlungen anzupassen oder Jahresabschlüsse offenzulegen sind.

Borg Beratung unterstützt Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen in Nenzing und ganz Vorarlberg bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.

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