30. Juli 2026

Neuer Sachbezug für Elektro-Firmenwagen ab 2027 – Das müssen Unternehmen jetzt wissen

Ab dem 1. Jänner 2027 gilt erstmals ein steuerpflichtiger Sachbezug für Elektro-Firmenwagen. Bisher war die private Nutzung von E-Dienstfahrzeugen vollständig sachbezugsfrei. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027/2028 wird dieser Steuervorteil eingeschränkt: Im Jahr 2027 beträgt der Sachbezug 0,375 % der Anschaffungskosten (maximal 180 Euro pro Monat), ab 2028 steigt er auf 0,625 % beziehungsweise maximal 300 Euro monatlich.

Für Unternehmen bedeutet dies, bestehende Dienstwagenregelungen und Car Policies rechtzeitig zu überprüfen. Arbeitnehmerbeiträge können künftig wieder den steuerpflichtigen Sachbezug reduzieren und dadurch steuerliche Vorteile schaffen. Auch Auswirkungen auf die Lohnverrechnung und Lohnnebenkosten sollten frühzeitig berücksichtigt werden.

Die BORG Servicegruppe GmbH & Co KG in Nenzing unterstützt Unternehmen in ganz Vorarlberg bei der steuerlichen Gestaltung von Firmenfahrzeugen, der Lohnverrechnung und der Umsetzung gesetzlicher Änderungen. Als erfahrene Steuerberater in Vorarlberg beraten wir Sie individuell und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung.

Sie möchten wissen, welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf Ihr Unternehmen haben? Kontaktieren Sie die BORG Servicegruppe GmbH & Co KG – wir beraten Sie gerne persönlich.

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