30. Juli 2026

Hauptwohnsitzbefreiung: Wann beim Hausverkauf Immobilienertragsteuer anfällt

Beim Verkauf einer Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Hauptwohnsitzbefreiung von der Immobilienertragsteuer in Anspruch genommen werden. Ein aktuelles Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts zeigt jedoch, dass dabei der Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung entscheidend ist.

Im konkreten Fall zog der Eigentümer aufgrund eines eingeräumten Wohnrechts erst rund drei Jahre nach dem Kaufvertrag in das Haus ein. Das Gericht entschied, dass dadurch kein ausreichender zeitlicher Zusammenhang zwischen Anschaffung und Begründung des Hauptwohnsitzes besteht. Die Hauptwohnsitzbefreiung wurde daher nicht gewährt und der Veräußerungsgewinn unterlag der Immobilienertragsteuer.

Gerade bei Immobilien mit Wohnrechten, Fruchtgenussrechten oder späteren Übergaben empfiehlt sich eine frühzeitige steuerliche Prüfung. Bereits vor Vertragsabschluss können Fehlentscheidungen vermieden und steuerliche Risiken reduziert werden.

Die BORG Servicegruppe GmbH & Co KG in Nenzing berät Privatpersonen und Immobilienbesitzer in ganz Vorarlberg rund um die Immobilienertragsteuer, Hauptwohnsitzbefreiung und steueroptimierte Immobilienverkäufe.

Planen Sie den Verkauf einer Immobilie? Lassen Sie sich frühzeitig steuerlich beraten – wir unterstützen Sie gerne.

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