Nach einer Scheidung stellt sich häufig die Frage, welchem Elternteil die Familienbeihilfe zusteht. Ein aktuelles Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts bestätigt, dass nicht die Meldeadresse oder Obsorge ausschlaggebend ist, sondern ausschließlich der tatsächliche Aufenthalt des Kindes.
Maßgeblich ist, bei welchem Elternteil das Kind im jeweiligen Kalendermonat überwiegend lebt. Befindet sich das Kind innerhalb eines Monats in beiden Haushalten, entscheidet das Überwiegen der tatsächlichen Haushaltszugehörigkeit über den Anspruch auf Familienbeihilfe.
Für betroffene Familien ist es daher wichtig, Betreuungszeiten nachvollziehbar zu dokumentieren. So können spätere Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt vermieden werden.
Die BORG Servicegruppe GmbH & Co KG in Nenzing unterstützt Familien in ganz Vorarlberg bei steuerlichen Fragen rund um Familienbeihilfe, Arbeitnehmerveranlagung und Einkommensteuer.
Sie benötigen Unterstützung bei steuerlichen Fragen nach einer Trennung oder Scheidung? Unser Team steht Ihnen gerne beratend zur Seite.


