Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027/2028 wurden zahlreiche steuerliche Änderungen beschlossen, die insbesondere Unternehmen und Kapitalgesellschaften betreffen. Unter anderem wurde klargestellt, dass bei der Erhöhung der Körperschaftsteuer für Einkommensteile über einer Million Euro kein Progressionsvorbehalt zur Anwendung kommt.
Darüber hinaus wurden die geplanten Regelungen zur Ausschüttungsfiktion bei Gesellschafter-Verrechnungskonten angepasst. Der Zeitpunkt des Zuflusses wurde neu geregelt und die Bestimmungen auf nahestehende Personen sowie mittelbare Gesellschafter ausgeweitet. Diese Änderungen können erhebliche steuerliche Auswirkungen auf GmbHs und deren Gesellschafter haben.
Unternehmen sollten die neuen gesetzlichen Bestimmungen frühzeitig analysieren und ihre steuerliche Gestaltung überprüfen. Eine rechtzeitige Planung schafft Rechtssicherheit und verhindert unerwartete steuerliche Nachteile.
Die BORG Servicegruppe GmbH & Co KG in Nenzing begleitet Unternehmen in Vorarlberg bei allen Fragen rund um Steuerrecht, Unternehmensbesteuerung und laufende steuerliche Optimierung.
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