1. Juni 2026

Aktuelle Steuernews Juni 2026: Wichtige Steueränderungen für Unternehmen und Privatpersonen in Österreich

Die Steuernews im Juni 2026 bringen zahlreiche Neuerungen für Unternehmen, Selbständige, Arbeitnehmer und Pensionisten. Besonders im Fokus stehen steuerliche Begünstigungen für längeres Arbeiten im Alter, die Einführung einer neuen Paketsteuer im Onlinehandel, Änderungen bei der Mitarbeiterprämie sowie wichtige Fristen bei der Vorsteuervergütung. Wer steuerliche Vorteile optimal nutzen und finanzielle Risiken vermeiden möchte, sollte die aktuellen Entwicklungen frühzeitig berücksichtigen.

Arbeiten in der Pension wird steuerlich attraktiver

Um dem Fachkräftemangel und den Herausforderungen des demografischen Wandels entgegenzuwirken, plant die österreichische Bundesregierung neue steuerliche Anreize für Pensionisten. Künftig soll ein Aktivitätsfreibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr für aktive Erwerbseinkünfte zur Verfügung stehen. Zusätzlich sind Entlastungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen vorgesehen.

Die geplanten Maßnahmen sollen dazu beitragen, erfahrene Fachkräfte länger im Arbeitsmarkt zu halten und gleichzeitig die finanzielle Attraktivität einer Erwerbstätigkeit im Pensionsalter zu erhöhen. Die Umsetzung ist derzeit ab dem Jahr 2027 vorgesehen.

Neue Paketsteuer 2026: Änderungen für den E-Commerce

Mit dem neuen Paketsteuergesetz 2026 wird erstmals eine eigenständige Steuer auf Paketzustellungen im Onlinehandel eingeführt. Die Regelung richtet sich insbesondere an große Versandhändler und Betreiber von Onlineplattformen. Geplant ist eine Abgabe von 2 Euro pro Paket beziehungsweise alternativ pro Bestellung.

Ziel der neuen Steuer ist neben zusätzlichen Staatseinnahmen auch die Förderung nachhaltiger Lieferstrukturen. Unternehmen im E-Commerce sollten sich frühzeitig auf neue Melde-, Dokumentations- und Abrechnungspflichten vorbereiten.

Budgetmaßnahmengesetz 2026 bringt wichtige Neuerungen

Das Budgetmaßnahmengesetz 2026 enthält mehrere steuerliche Änderungen mit Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitnehmer:

  • Verlängerung der steuerfreien Mitarbeiterprämie für 2026
  • Reduktion des steuerfreien Höchstbetrags auf 500 Euro
  • Verschärfung der Strafen bei Verstößen gegen das Preisauszeichnungsgesetz
  • Erweiterte Nachweispflichten bei der Wegzugsbesteuerung
  • Anpassungen bei steuerlichen Melde- und Dokumentationspflichten

Unternehmen sollten bestehende Prozesse überprüfen, um rechtzeitig auf die neuen Anforderungen reagieren zu können.

Vorsteuervergütung 2026: Wichtige Fristen für Unternehmen

Für österreichische Unternehmen, die Vorsteuerbeträge in Drittstaaten wie der Schweiz oder der Türkei bezahlt haben, endet die Frist für die Vorsteuervergütung bereits am 30. Juni 2026. Eine verspätete Antragstellung kann zum Verlust von Rückerstattungsansprüchen führen.

Auch internationale Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union müssen wichtige Fristen beachten, wenn österreichische Vorsteuern zurückgefordert werden sollen. Eine rechtzeitige Prüfung möglicher Ansprüche kann die Liquidität des Unternehmens nachhaltig verbessern.

Gerichtsurteil: Fahrtkosten zum Zahnarzt steuerlich absetzbar

Ein aktuelles Urteil stärkt die Rechte von Steuerpflichtigen im Bereich außergewöhnlicher Belastungen. Demnach können Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen im Ausland steuerlich absetzbar sein, wenn dadurch die Gesamtkosten der Behandlung niedriger ausfallen als bei einer vergleichbaren Behandlung in Österreich.

Die Entscheidung schafft zusätzliche Rechtssicherheit und zeigt, dass bei steuerlichen Beurteilungen zunehmend die wirtschaftliche Gesamtsituation berücksichtigt wird.

Fazit: Steuerliche Änderungen 2026 frühzeitig nutzen

Die aktuellen Steueränderungen 2026 zeigen deutlich, wie dynamisch sich das österreichische Steuerrecht entwickelt. Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen sollten neue Regelungen frühzeitig analysieren, um steuerliche Vorteile bestmöglich zu nutzen und mögliche Risiken zu vermeiden.

Als Steuerberater unterstützen wir Sie dabei, gesetzliche Änderungen rechtzeitig zu erkennen, individuelle Auswirkungen zu prüfen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal auszuschöpfen.

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