Welche Vorteile bringt ein Behindertenpass?

Erstellt: 20.11.2009 11:08

Ein kurzer Überblick bei Vorliegen einer Behinderung

Welche Vorteile bringt ein Behindertenpass?

 

Aufgrund zahlreicher Anfragen und einigen Klienten, die davon betroffen sind, möchten wir hier einen kurzen Überblick über dieses Thema geben.

 

Wer bekommt denBehindertenpass?

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtausweis, der als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung dient.

Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen,

    deren gewöhnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz in Österreich ist und die einer der folgenden Gruppen angehören:
    - begünstigte Behinderte oder
    - Bezieher von Pflegegeld oder
    - Bezieher erhöhter Familienbeihilfe oder
    - Bezieher einer Geldleistung wegen Berufsunfähigkeit
    deren Grad der Behinderung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 % beträgt

Wie erhält man den Behindertenpass?

Der Behindertenpass wird vonder jeweiligen Landesstelle des Bundessozialamtes gebührenfrei ausgestellt.

 

Welche Vorteilebringt der Behindertenpass?

Durch den Besitz einesBehindertenpasses entsteht kein Anspruch auf laufende finanzielle Leistungen -wie eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-, oder Erwerbsfähigkeitspension. Eine derartige Geldleistung muss bei den Sozialversicherungsträgern beantragt werden. Allerdings erhält man bei Vorlage des Behindertenpasses Ermäßigungen bei diversen Freizeit- und Kultureinrichtungen (z.B. Museen, Veranstaltungen,Bäder, etc.).

Zudem gibt es zahlreiche Begünstigungsmöglichkeiten je nach Art der Behinderung z.B. die Befreiung von der Motorbezogenen Versicherungssteuer bei Vorliegen einer Gehbehinderung.

 

Der Behindertenpass und die Steuer

Darüber hinaus gilt der Behindertenpass als Nachweis für die Inanspruchnahme eines pauschalierten Steuerfreibetrags, dessen Höhe vom Grad der Behinderung abhängig ist. Wird ganzjährig Pflegegeld bezogen, steht dieser Pauschalbetrag allerdings nicht zu. Alleinverdiener habendie Möglichkeit, ihre Mehraufwendungen auf Grund einer Behinderung des Ehepartners geltend zu machen.