Kinderbetreuung

Erstellt: 06.03.2009 09:04

Staat kommt bei Kinderbetreuung entgegen.

Kinderbetreuungskosten steuerlich begünstigt


Schon lange gefordert – aber nie umgesetzt: Kinderbetreuungskostenwurden bisher nicht als Steuerabzugsposten anerkannt und durften bis2009 nur in Ausnahmefällen steuerlich berücksichtigt werden. Dies wirdsich im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2009 mit Wirkung per 1.1.2009ändern.

Kinderbetreuungskosten als Steuerabzugsposten

Im Rahmen der vorgezogenen Steuerreform 2009 ist geplant, die langgeforderte Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (z.B. fürKindergärten, Tagesmütter, Krippen, etc.) umzusetzen. Künftig sollenKinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 10. Lebensjahr mit bis zu €2.300 pro Kind und pro Jahr steuerlich absetzbar werden. Diesermaximale Absetzposten kann wahlweise von einem Elternteil oderaufgeteilt in Anspruch genommen werden. Die steuerliche Absetzbarkeitsoll an qualitätsvolle Betreuungsangebote gebunden werden.

Familien mit Kindern werden entlastet

Die Familien dürfen sich zusätzlich zur ab 2008 wirksam gewordenen 13.Familienbeihilfe und zur Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskostenaußerdem auf die Einführung eines Kinderfreibetrages in Höhe von € 220pro Kind und Jahr freuen, der von der Steuerbasis abgesetzt wird.

Darüber hinaus soll der monatlich ausbezahlte Kinderabsetzbetrag von € 50,90 auf € 58,40 pro Kind erhöht werden.

Weiters können Sie zukünftig als Arbeitgeber Zuschüsse für dieBetreuung von Kindern bis zu € 500 pro Kind und Jahr steuerfrei an IhreArbeitnehmer ausbezahlen.

Das Steuerreformgesetz 2009 soll noch vor Ostern 2009 im Parlamentbeschlossen werden. Lohnsteuerzahler und Familien werden nach demInkrafttreten rückwirkend die erwarteten Steuergutschriften erhalten.